BEX-BETREUUNGSEXPERTEN Nr. 1 Tel.: 0211 598 77 112
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
§ 1 Leistungen
1. „BEX-Betreuungsexperten“ erbringt für private Haushalte haushaltsnahe Dienstleistungen, in der Regel in den Bereichen Haushaltshilfe, Besorgungen und Begleitungen, Entlastung und Betreuung. Die Leistungsinhalte sind in §2 definiert.
2. Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. 3. Die Leistungen werden von Mitarbeitern* der BEX-Betreuungsexperten erbracht. Pro Einsatz beträgt die Mindestzeit 1,5 Stunden.
Grundlagen der Vergütungsrechnung
Dem Auftraggeber wird nach jedem Einsatz ein vom Dienstleistenden ausgefüllter Leistungsnachweis vorgelegt, auf dem die erbrachten Leistungen dokumentiert sind. Der Auftraggeber hat die auf dem Leistungsnachweis dokumentierten Leistungen zu kontrollieren und die Durchführung durch Unterschrift zu bestätigen. Die Abrechnung erfolgt im 30-Minuten-Takt, angefangene Stunden werden aufgerundet.
BEX-Betreuungsexperten ist berechtigt, Entgelte für die Leistungen nach §1 anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen und die daraus sich ergebenden Vergütungen ändern. Entsprechende Vergütungsanpassungen sind seitens des Dienstleisters dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten des neuen Entgeltes anzukündigen. Ist der Auftraggeber nicht bereit, die neue Vergütung zu akzeptieren, so hat er ein Sonderkündigungsrecht. Die Vergütungsanpassungen, die sich aus den Preisänderungen durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ergeben, werden dem Auftraggeber nicht gesondert mitgeteilt.
§2 Umfang der Dienstleistungen
Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen werden für Menschen oder Familien in der eigenen Häuslichkeit angeboten. Ziel ist es, da zu begleiten und zu unterstützen, wo es benötigt wird. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und weitere vereinbarte Dienstleistungen werden vom Personal ausgeführt, das eigens für diese Aufgaben ausgebildet worden ist.
Der Service umfasst:
1. Hauswirtschaftliche Dienstleistungen:
°Reinigung der Wohnung
°Reinigung der Schränke
°Wechsel der Bettwäsche
°Wäschepflege, Bügeln, Wechsel von Sommer-/Winterdecken
°Pflege der Zimmerpflanzen
°Zubereitung von Mahlzeiten, Kochen und Backen
°Haustierservice (Gassiservice und Organisation von Tierarztbesuchen)
°weitere Dienstleistungen nach Vereinbarung
2. Begleitservice:
°Begleitung zum Arzt, zur Physiotherapie oder Rehabilitation
°Begleitung zu Behörden, zur Post oder Bank Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen, Ausflugsbegleitung
°Einkaufsservice
°Begleitung zum Friedhof
°Flughafentransfer
°Begleitung zum Friseurtermin, zu Terminen für Maniküre, Pediküre und Fußpflege
°Einkaufsdienste, Planen und Informieren bei der Beschaffung von Lebensmitteln, Reinigungs- sowie Körperpflegemitteln
3. Terminservice:
°Organisation von Arztterminen
°Organisation von Behördenterminen
°Organisation von Friseurterminen, Terminen für Maniküre, Pediküre und Fußpflege oder von entsprechenden Hausbesuchen
4. Persönliche Betreuung:
°Strukturierung des Tagesablaufs
°Erstellung der Einkaufslisten
°Erledigung der Korrespondenz (privat und amtlich)
°Erhalt, Pflege und Förderung sozialer Kontakte gemeinsame Aktivitäten wie Unterhaltungen, Gesellschaftsspiele
°gemeinsames Lesen, Vorlesen, Basteln, Musizieren, Singen
°Pflege der Hobbies
°individuelle Ernährungsberatung
°altersgerechte Bewegungsangebote
Zusätzliche Kosten, die bei Begleitungen anfallen (z.B. Eintrittskarten für Museen, Theater, Oper, Fahrkarten, Parkgebühren usw.), sind vom Auftraggeber privat zu tragen.
Notwendige Reinigungsmittel, Utensilien, Zubehör und Geräte (wie z.B. ein Staubsauger) sollen vom Auftraggeber bereitgestellt werden.
§3 Datenschutz und Schweigepflicht
Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Dienstleistung ist die Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten notwendig. Der Auftraggeber stimmt dem zu, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. Eine Entbindung der Schweigepflicht kann nur im Einzelfall und durch den Auftraggeber erfolgen.
§4 Rechnungslegung
Im Falle einer Abtretungserklärung oder Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder dem Amt für Soziale Dienste (Sozialamt) werden die Rechnungen für erbrachte Leistungen direkt mit diesen beglichen. Mehrleistungen, die über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und/oder die Umwidmung der Pflegesachleistungen nach §45a (ab Pflegegrad 2) hinausgehen, werden vom Auftraggeber selbst getragen und von BEX-Betreuungsexperten privat in Rechnung gestellt.
BEX-Betreuungsexperten erstellt monatlich eine Rechnung für erbrachte Leistungen.
§5 Terminabsage
1. Für den Fall, dass der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, soll er BEX-Betreuungsexperten hierüber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin informieren. Ansonsten wird der ausgefallene Termin nebst der Fahrtkostenpauschale (wenn diese angefallen ist) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
2. Sollte die leistungserbringende Person durch Erkrankung bzw. aus einem anderen wichtigen Grund davon verhindert sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, behält sich BEX-Betreuungsexperten vor, diese Person durch einen anderen Mitarbeiter der Firma zu ersetzen oder dem Auftraggeber einen Ersatztermin anzubieten. Dies gilt auch für die urlaubsbedingte Abwesenheit der leistungserbringenden Person.
§6 Haftung
BEX-Betreuungsexperten haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen sind.
§7 Beendigung/Kündigung/Ruhen des Dienstleistungsverhältnisses
1. Das Dienstleistungsverhältnis endet durch Kündigung oder Tod des Auftraggebers. Es kann auch durch die Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
2. Darüber hinaus kann es durch die Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer dauerhaften stationären Unterbringung des Auftraggebers, oder wenn der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnungen von mehr als zwei Kalendermonaten in Verzug ist.
3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§8 Abwerbeverbot
Bei Abwerben, Selbstbeschäftigung oder direkter Beauftragung eines Mitarbeiters der BEX-Betreuungsexperten im Laufe des Dienstleistungsverhältnisses oder innerhalb von 2 Jahren nach der Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro fällig.
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* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.
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