BEX-BETREUUNGSEXPERTEN Nr. 1 Tel.: 0211 598 77 112
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
• Wohnungsreinigung
• Einkaufsservice
• Zubereitung von Mahlzeiten, Kochen und Backen
• Wäschepflege, Bügeln, Wechsel von Sommer-/Winterdecken
• Reinigung und Sortieren der Schränke
• Pflege der Zimmerpflanzen
• Haustierservice (Gassiservice und Organisation von Tierarztbesuchen)
• Hol- und Bringservice für Medikamente und Sanitätshausartikel
• Begleitung zum Arzt, zur Physiotherapie oder Rehabilitation
• Begleitung zu Behörden, zur Post oder Bank
• Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen, Ausflugsbegleitung
• Begleitung zum Friedhof
• Begleitung zum Friseurtermin, zu Terminen für Maniküre, Pediküre und Fußpflege
• persönliche Betreuung von Groß und Klein
• Strukturierung des Tagesablaufs
• Erstellung der Einkaufslisten
• Erledigung der Korrespondenz (privat und amtlich)
• Erhalt, Pflege und Förderung sozialer Kontakte
• gemeinsame Aktivitäten wie Unterhaltungen, Gesellschaftsspiele
• gemeinsames Lesen, Vorlesen, Basteln, Musizieren, Singen
• Pflege der Hobbies
• individuelle Ernährungsberatung (siehe auch Ernährungsberatung)
• altersgerechte Bewegungsübungen
Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen dürfen unsere Mitarbeiterinnen nicht:
• auf Leitern oder Möbel steigen, um beispielsweise Gardinen abzuziehen oder Fenster zu putzen
• Gewichte über 5 kg tragen oder schieben; schwere Möbel verschieben
• Kunden mit dem eigenen Auto befördern
• handwerkliche Aufgaben übernehmen
Außerdem sind folgende Tätigkeiten seitens der Pflege- und Krankenkassen nicht erlaubt:
• Durchführung der Grundpflege/Körperpflege, beispielsweise Hilfe beim Duschen, Nägel schneiden usw.
• Grundreinigung/Intensivreinigung der Wohnung
• Bauendreinigung
• Polster- oder Teppichreinigung mit chemischen Substanzen
• Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen
• Reinigung der unbewohnten Räume wie Garagen, Keller, Speicher
• Autoreinigung/Autopflege
• anspruchsvolle Gartenpflege, wie beispielsweise Baum- oder Heckenschnitt
Sämtliche pflegerischen Tätigkeiten sind ausschließlich den Pflegediensten überlassen!
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